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Mietwohnungen in den Bezirken der Steiermark:
... was bedeutet?
Bei Mietverträgen über die Anmietung von Wohnungen, Häusern, Gewerbeimmobilien, u.a. bedeutet eine durch den Mieter beim Vermieter zu hinterlegende Kaution einen Sicherstellungsbetrag in Bargeld, der zur Deckung von Mietzinsrückständen und/oder für die Instandsetzung von Beschädigungen am Mietgegenstand herangezogen werden kann.
Die erlaubte Höhe der Kaution ist gesetzlich nicht geregelt. In der Regel werden 3 bis 6 Bruttomonatsmieten verlangt.
Eine höhere Kaution ist dann möglich, wenn ein erhöhtes Sicherstellungsinteresse des Vermieters gegeben ist, beispielsweise durch mitvermietete hochwertige Einrichtungsgegenstände.
Kaution:
Bei Mietverträgen über die Anmietung von Wohnungen, Häusern, Gewerbeimmobilien, u.a. bedeutet eine durch den Mieter beim Vermieter zu hinterlegende Kaution einen Sicherstellungsbetrag in Bargeld, der zur Deckung von Mietzinsrückständen und/oder für die Instandsetzung von Beschädigungen am Mietgegenstand herangezogen werden kann.
Die erlaubte Höhe der Kaution ist gesetzlich nicht geregelt. In der Regel werden 3 bis 6 Bruttomonatsmieten verlangt.
Eine höhere Kaution ist dann möglich, wenn ein erhöhtes Sicherstellungsinteresse des Vermieters gegeben ist, beispielsweise durch mitvermietete hochwertige Einrichtungsgegenstände.
TIPP: Bei der Miete von Wohnungen für die zumindest der Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetztes gilt, kann ein befristeter Mietvertrag immer wieder schriftlich verlängert werden. Dabei ist zu beachten, das auch für den jeweiligen Verlängerungszeitraum eine Mindestbefristungsdauer von 3 Jahren einzuhalten ist.