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Mietwohnungen in den Bezirken von Oberösterreich:
... was bedeutet?
Bei einer in Bestand gegebenen Immobilie handelt es sich um einen Oberbegriff für einen Mietvertrag und einen Pachtvertrag.
Beim Mietvertrag steht die reine Benutzung des Mietgegenstandes (z.B.: Wohnung, Einfamilienhaus, Büro, Geschäftslokal, u.s.w) im Vordergrund.
Der Pachtvertrag beinhaltet zusätzlich die Nutzung von Betriebsmitteln (z.B.: Gastbetrieb, Landwirtschaft, u.s.w.).
Man spricht hierbei auch von "Bestandgabe", vom "Bestandgeber" und vom "Bestandnehmer".
Bestandsvertrag:
Bei einer in Bestand gegebenen Immobilie handelt es sich um einen Oberbegriff für einen Mietvertrag und einen Pachtvertrag.
Beim Mietvertrag steht die reine Benutzung des Mietgegenstandes (z.B.: Wohnung, Einfamilienhaus, Büro, Geschäftslokal, u.s.w) im Vordergrund.
Der Pachtvertrag beinhaltet zusätzlich die Nutzung von Betriebsmitteln (z.B.: Gastbetrieb, Landwirtschaft, u.s.w.).
Man spricht hierbei auch von "Bestandgabe", vom "Bestandgeber" und vom "Bestandnehmer".