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Häuser mieten in den Bezirken von Niederösterreich:
was bedeutet?
Wenn ein Immobilienmakler sowohl für den Verkäufer und den Käufer einer Immobilie bzw. für den Vermieter bzw. Verpächter und den Mieter bzw. Pächter tätig ist, wird er als Doppelmakler bezeichnet.
Er hat die Interessen beider Parteien in gleichem Maße zu vertreten.
Der Immobilienmakler hat lt. § 30b des Konsumentenschutzgesetzes, sowohl dem Abgeber als auch dem Interessenten eine schriftliche Übersicht zu geben, aus der unter anderem hervorgeht, ob er als Doppelmakler tätig ist oder nicht.Aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, können Immobilienmakler auch ohne ausdrückiche Einwilligung des Auftraggebers als Doppelmakler tätig sein.
Wird der Immobilienmakler auftragsgemäß nur für eine Partei des zu vermittlnden Geschäftes tätig, hat er dies dem Dritten mitzuteilen.
Doppelmakler:
Wenn ein Immobilienmakler sowohl für den Verkäufer und den Käufer einer Immobilie bzw. für den Vermieter bzw. Verpächter und den Mieter bzw. Pächter tätig ist, wird er als Doppelmakler bezeichnet.
Er hat die Interessen beider Parteien in gleichem Maße zu vertreten.
Der Immobilienmakler hat lt. § 30b des Konsumentenschutzgesetzes, sowohl dem Abgeber als auch dem Interessenten eine schriftliche Übersicht zu geben, aus der unter anderem hervorgeht, ob er als Doppelmakler tätig ist oder nicht.Aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, können Immobilienmakler auch ohne ausdrückiche Einwilligung des Auftraggebers als Doppelmakler tätig sein.
Wird der Immobilienmakler auftragsgemäß nur für eine Partei des zu vermittlnden Geschäftes tätig, hat er dies dem Dritten mitzuteilen.
TIPP: Überlegen Sie vor dem Kauf eines älteren Hauses, ob die Heizung umgebaut oder erneuert werden muss. Kontaktieren Sie dazu unbedingt auch den zuständigen Rauchfangkehrermeister. Nur er kann Ihnen sagen, ob auch der Kamin des Hauses für die neuen Anforderungen geeignet ist.