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Häuser kaufen in den Bezirken von Wien
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TIPP: Besonders beim Kauf von ältenn Häusern unbedingt darauf achten, ob es eine Baugenehmigung und auch eine Benützungsgenehmigung gibt. Dies gilt auch für nachträglich hergestellte, genehmigungspflichtige Zu-, Um- oder Ausbauten.
... was bedeutet?
Ab 01.04.2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommenssteuerpflicht.
Der Begriff "Grundstücke" gilt dabei für Grund und Boden generell sowie für Gebäude und grundstücksgleiche Rechte. D.h. Auch Eigentumswohnungen gehören hier beispielsweise zum Begriff Grundstücke.
Sonderregelungen gibt es für Grundstücke die vor dem 31.03.2002 gekauft wurden, für Grundstücke, wo ein Hauptwohnsitz besteht und für selbst hergestellte Gebäude.
Nähere Informationen über die Immobilienertragssteuer sowie Auskunft über die Höhe der jeweiligen Steuersätze erhalten Sie in dem Informationsblatt NEBENKOSTEN unter dem Punkt VI: "Steuerliche Auswirkungen bei Veräußerung".
Ein Bauwerk vorübergehenden Bestandes auf fremdem Grund. In der Regel wird dem Grundstücksbesitzer ein Entgelt für die Nutzung des Grundstücks bezahlt.
Ein Superädifikat muss nicht unbedingt im Grundbuch eingetragen werden (!).
Immobilienertragssteuer:
Ab 01.04.2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommenssteuerpflicht.
Der Begriff "Grundstücke" gilt dabei für Grund und Boden generell sowie für Gebäude und grundstücksgleiche Rechte. D.h. Auch Eigentumswohnungen gehören hier beispielsweise zum Begriff Grundstücke.
Sonderregelungen gibt es für Grundstücke die vor dem 31.03.2002 gekauft wurden, für Grundstücke, wo ein Hauptwohnsitz besteht und für selbst hergestellte Gebäude.
Nähere Informationen über die Immobilienertragssteuer sowie Auskunft über die Höhe der jeweiligen Steuersätze erhalten Sie in dem Informationsblatt NEBENKOSTEN unter dem Punkt VI: "Steuerliche Auswirkungen bei Veräußerung".
Superädifikat:
Ein Bauwerk vorübergehenden Bestandes auf fremdem Grund. In der Regel wird dem Grundstücksbesitzer ein Entgelt für die Nutzung des Grundstücks bezahlt.
Ein Superädifikat muss nicht unbedingt im Grundbuch eingetragen werden (!).