A metà:
Vereinbarung über die Teilung von Gewinn und Verlust eines Geschäftes (Gemeinschaftsgeschäft) jeweils zur Hälfte zwischen zwei Partnern.
A-metà Verträge werden oft zwischen Immobilienmaklern vereinbart, wenn einer mit der Vermarktung einer Immobilie beauftragt ist, und der Maklerkollege einen Interessenten für eben diese Immobilie beibringt.