Immobilienratgeber
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Immobilienratgeber:
Hier ein Ratgeber zu wesentlichen Themenbereichen aus dem Bereich Immobilien, Wohnen und Hausbau.Informieren Sie sich über die Bedeutung der Fachbegriffe, holen Sie sich Tipps über die Bebauung von Grundstücken und für die Planung und den Bau von Einfamilienhäusern.
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Makler oder Privat?
Als Abgeber(in) einer Immobilie, überlegen Sie die Beauftragung eines Maklers oder eine Privatvermarktung, beispielsweise über eine Immobilienplattform oder Zeitungsinserate.Das Vertragsverhältnis mit einem Immobilienmakler ist in der Regel der Alleinvermittlungsauftrag oder der Schlichte Maklervertrag. Der Makler bekommt für seine Mühewaltung Provision. Dafür nimmt er dem Abgeber viel Zeit und Aufwand für die Besichtigungen ab.Ein Besichtigungsschein bringt den Nachweis für eine durchgeführte Besichtigung mit Interessenten. Der Besichtigungsschein ist aber auch eine Bestätigung, für die von den Interessenten zu zahlende Provision, im Falle des Zustandekommens einer erfolgreichen Vermittlung.Oft arbeiten Immobilienmakler mit Kollegen zusammen. In solchen Fällen schliesen die beteilgten Makler eine sogenannte A metà - Vereinbarung ab.Wenn ein Interessent(in) an einer Immobilie interessiert ist, dann gibt er im Vorfeld in der Regel ein Angebot ab, bevor es zum definitiven Vertragsabschluss kommt. Oft erfüllt ein solches Angebot die Voraussetzungen einer Punktation. Dabei kommt es bei der Annahme des Angebots durch denjenigen an den das Angebot gerichtet ist, bereits zu einem rechtsgültigen Vertrag (!).Bei jeder Immobilientransaktion, egal ob bei Eigentumswohnungen, Mietwohnungen bzw. Miete oder Kauf von Gewerrbeimmobilien, ist neuerdings vom Abgeber ein sogenannter Energieausweis vorzulegen.Mietwohnungen, Miete von Gewerbeimmobilien und Pacht:
Bei der Anmietung oder der Pacht einer Immobilie, ist ein sogenannter Bestandsvertrag zu schließen.Dieser enthält aufgeschlüsselt alle Kostenkomponenten, die normaler Weise unter dem Bruttomietzins zusammengefaßt werden. Die Ausnahme ist eine Pauschalvermietung. Hierbei sind die Betriebskosten und sonstigen Nebenkosten im Mietpreis enthalten und werden nicht gesondert abgerechnet.Bei Gebäuden die vor dem 08.05.1945 errichtet wurden, ist bei Mietwohnungen Richtwertmietzins zu beachten.Egal ob bei einer Mietwohnung oder bei der Miete einer Gewerbeimmobilie, als Sicherstellung wird vom Abgeber meistens eine Kaution in der Höhe von in der Regel 3 - 6 Bruttomonatsmieten verlangt.Über den Link: Praxiskommentar zur neuen Immobilienmaklerverordnung finden Sie weitere Hinweise über die Provisionshöchstsätze der Immobilienmakler und über die bei der Bezeichnung der einzelnen Mietkomponenten verwendeten Begriffe.Der Kauf einer Immobilie:
Beim Kauf einer Immobilie sollte sich der Käufer(in) unbedingt einsicht im Grundbuch nehmen und einen aktuellen Grundbuchsauszug besorgen.Wichtig wäre, vor dem Ankauf einer Immobilie, von einem Fachmann den Verkehrswert ermitteln zu lassen - nur um sicher zu gehen ob der angebotene Preis wirklich marktkonform ist.Der notarielle Kaufvertrag dient dann im wesentlichen zur Verbücherung der Immobilie im Grundbuch. Er enthält deshalb auch die sogenannte Aufsandungserklärung der Vertragsparteien. Sollte es sich um eine Erbschaft des Abgebers handeln, ist von diesem nachzuweisen, dass die Einantwortung bereits erfolgt ist.Das Grundstück:
Beim Grundstückskauf, auch Liegenschaftsankauf genannt, sollte aber auch unbedingt Einsicht in den aktuellen Flächenwidmungsplan genommen werden. Neben den Bebauungsbestimmungen wird hier auch Auskunft über eine eventuell über das Baugebiet verhängte Bausperre gegeben. Wesentlich sind auch die Angaben über den Bauwich bzw. die Baufluchtlinien.Bei der Besichtigung sollte besonderes Augenmerk auf Immissionen gelegt werden.Zu berücksichtigen ist auch, dass bei einem Fahnengrundstück erhöhte Kosten für den Hausanschluss anfallen, zumal die Längen der Versorgungsleitungen weit größer sind, als bei einem Grundstück, welches direkt an die Straße angrenzt.Auch die Frage, ob bei der Errichtung eines Hauses eine Drainage zur Ableitung von Sicker- oder Hangwässern notwendig ist, sollte vor dem Ankauf geklärt werden.Besonderes Augemerk ist auf das Vorhandensein bzw. auf die notwendige Errichtung oder Erneuerung der Einfriedung zu legen. Eine Neuerrichtung ist meist teuer.Auch die Möglichkeit der Gartenbewässerung ist ein Kostenkriterium, welches nicht ausser Acht gelassen werden sollte. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob Grundwasser für die Bewässerung leicht gewonnen werden kann, oder ob andere konstenintensive Maßnahmen zu treffen sind.Der Hausbau:
Wenn ein Haus gebaut wird, dann sollte jede Änderung, die sich nach dem Ansuchen um Baubewilligung ergibt, ausführlich dokumentiert werden. Solche Änderungen sind in einem Auswechslungsplan einzutragen und erneut bei der Baubehörde einzureichen.Die Detailplanung des Hauses beginnt mit der Gründung. Ideal ist in jedem Fall die Ausführung einer Fundamentplatte. Hierbei ist jedoch gegebenenfalls vorher die Verlegung von Zuleitungen und Abflußleitungen durchzuführen.Die Art der Kellerausführung wird auch meist zu wenig bedacht. In vielen Fällen soll heute eine Niedertemperaturheizung eingebaut werden. Hierbei eignet sich der Einsatz von Sonnenkollektoren, aber auch die Installation einer Wärmepumpe. Ideal ist sicher auch der Einsatz einer Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage. Auch eine Pelletsheizung ist heute eine gute Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Wichtig ist in allen Fällen, rechtzeitig die dafür notwendigen Vorkehrungen bei der Planung und Ausführung zu treffen. Dies trifft auch für einen sofortigen oder späteren Einbau einer Sauna zu.Bei der weiteren Planung des eigentlichen Wohnbereichs ist bereits an die Dachkonstruktion zu denken. Gibt es eine Terrasse mit darunter liegendem Wohnbereich, wird die Eindeckung meist als Umkehrdach ausgeführt. Zu entscheiden ist auch, ob der Dachgeschoßbereich ausgebaut werden soll oder nicht. Wenn nicht, kommt die Ausführung als Kaltdach in Frage. Bei einem Ausbau des Dachgeschosses wird jedoch in der Regel ein Warmdach ausgeführt. Besonderes Augenmerk ist dabei der Anordnung der Dampfsperre zu widmen.Auch an eine eventuelle Nutzung von Windstrom sollte gedacht werden. Dafür gibt es bereits interessante Kompaktanlagen zu einem erstaunlich attraktiven Preis / Leistungsverhältnis. Diese können relativ unauffällig auf dem Dach eines Hauses montiert werden.Nicht vergessen, die Lage der Installationsleitungen zu dokumentieren. Mit einer Fotodokumentation die vor dem Aufbringen des Innenputzes von den Leitungsführungen gemacht wird. können diese später bei Bedarf leicht aufgefunden werden.Schlafräume und Kinderzimmer sollten unbedingt mit Rauchmelder ausgestattet werden. Diese kleinen batteriebetriebenen Geräte machen Sie auf eine Rauchentwicklung aufmerksam, die auch durch defekte Elektrogeräte oder Leitungen entstehen können.
Haftungsausschluss: Die hier gegebenen Erklärungen dienen nur für eine erste Orientierung zu der grundsätzlichen Bedeutung der Begriffe. Jegliche diesbezügliche Haftung in Bezug auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausgeschlossen. Weitere Details sind über die jeweilige Fachliteratur bzw. über die diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen zu erfahren. Er werden nur Begriffsbedeutungen nach österreichischem Recht und Sprachgebrauch behandelt. Es gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Immobilienplattform www.alle-gemeinsam.at/agb.
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