Mietwohnungen
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Mietwohnungen:

Bei der Klassifikation von Mietwohnungen wird grundsätzlich nach der Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterschieden. Dies hat vor allem für den Kündigungsschutz große Bedeutung: 
1. Mietwohnungen, wo keine Anwendung des MRG gegeben ist
2. Mietwohnungen, wo eine teilweise Anwendung des MRG gegeben ist
3. Mietwohnungen, wo eine volle Anwendung des MRG besteht.
 
Bei Mietwohnungen ist für die Gestaltung des Mietvertrages sowohl das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), als auch das MRG (Mietrechtsgesetz) bestimmend. 
Zu beachten ist dabei, dass die Regelungen und Bestimmungen im ABGB nicht zwingend sondern dispositiv zu betrachten sind. D.h. dass bei mietvertraglichen Vereinbarungen davon abgewichen werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
 
Eine Besonderheit des MRG ist es, dass in Mietverträgen keine abweichenden Vereinbarungen von den im MRG enthaltenen Bestimmungen getroffen werden dürfen, wenn diese eine Schlechterstellung des Mieters bedeuten.